Hauskauf mit Hauskaufhilfe

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Hauskauf Hilfe Tipps: 3. Notarvertrag Hauskauf / Immobilienkauf

Folgende Angaben benötigen Sie für den Notarvertrag / notariellen Kaufvertrag:
Angaben vom Verkäufer, sowie vom Käufer: Name, Vorname, Staatsangehörigkeit, Beruf, Geburtsdatum, Geburtsort, Name Ehepartner, Vorname Ehepartner, Beruf, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Geburtsort

Angaben zur Immobilie / Objekt: Immobilienart: z.B. Einfamilienhaus, Eigentumswohnung etc., Postleitzahl, Ort, Strasse, Amtsgericht, Grundbuch, Grundbuchblatt, Flurstück, Baujahr, Kaufpreis

Name:

H. Neukirch

PLZ / Wohnort:

Coesfeld

Berufsbezeichnung:

Lehrer

 

 


Als Laien in puncto Hauskauf hatten meine Frau und ich beschlossen, die Firma IIS (Hauskaufhilfe) als Sachverständige bei einer von uns favorisierten Immobilie hinzuzuziehen. Es handelte sich hierbei um die sogenannte Standard-Inspektion, die aber in ihrer Gründlichkeit schon sehr beeindruckend war. Herr Niebel führte die Inspektion sehr gewissenhaft aus. Das abschließende Gespräch zwischen ihm und uns -Dauer ca. eine Stunde! - machte uns mehr als deutlich, daß wir uns mit dieser Immobilie nicht nur kostenmäßig übernommen hätten, sondern daß die Bausubstanz erhebliche Instandsetzungskosten nach sich gezogen hätte. Ohne die Hilfe Herrn Niebels hätten wir wahrscheinlich blauäugig das Haus erworben. So kann man guten Gewissen behaupten, daß wir durch die Firma IIS Hauskaufhilfe eine Menge Geld gespart haben, von den später anfallenden Sorgen gar nicht zu reden...! Daher gilt unser Dank noch einmal Herrn Niebel, der uns in seiner freundlichen Art prima beraten hat. Wir können seine Firma IIS vorbehaltlos weiterempfehlen.
MfG H. Neukirch

Name:

Frank Babender......

PLZ / Wohnort:

54584 Gönnersdorf

Berufsbezeichnung:

Kfm Geschäftsführer

 

 


Ich habe für zwei Objekte die Standard-Inspektion in Anspruch genommen. Die Terminvereinbarung hat kurzfristig funktioniert und Herr Niebel war pünktlich vor Ort. Die Begehungen mit Herrn Niebel waren so aufschlussreich, dass ich mir alles wesentliche notieren konnte und eine schriftliche Ausarbeitung überflüssig war.
Das Preis- / Leistungsverhältnis ist in Ordnung. Wir wollten ein junges Haus kaufen um mit möglichst wenig Aufwand zu einem guten Haus zu kommen.
Leider waren diese Objekte zu fehlerbehaftet und zu teuer dafür. Wir haben uns dann entschlossen nun doch selbst zu bauen.

Viele Grüße
Frank Babender....

Name:

G. Stellmacher

PLZ / Wohnort:

Herzogenrath

Berufsbezeichnung:

Ingenieur

 

 


Wir haben bei einem Objekt in Viersen die Standard-Inspektion der Hauskaufhilfe in Anspruch genommen um bei den Preisverhandlungen und der Kaufentscheidung eine konkretere Vorstellung über den baulichen Zustand des Objektes zu bekommen. Da wir keinen Wert auf ein umfangreiches teures schriftliches Gutachten gelegt haben, für dessen Inhalt auch kein Gutachter eine Gewähr übernimmt, und eine kurzfristige und unkomplizierte Terminabsprache geboten haben wir uns für die Hauskaufhilfe entschieden. Wir waren sowohl mit dem Niveau der baulichen Prüfungen als auch mit dem ausgiebigen Nachgespräch sehr zufrieden und haben daraufhin unser Angebot überarbeitet.

MfG
Stellmacher

Name:

Jürgen Gysb.....

PLZ / Wohnort:

41632 Korschenbroich

Berufsbezeichnung:

Diplomkaufmann

 

 


Wir haben den Service von IIS (Hauskaufhilfe) in Form einer Standard-Inspektion für die Begutachtung einer Doppelhaushälfte in Anspruch genommen.
Die Inspektion erfolgt sehr zeitnah, was uns aufgrund von Termindruck äusserst entgegen kam und wurde sehr gründlich und gewissenhaft durchgeführt.
Das gab uns die letztendliche Sicherheit dem Kauf der Immobilie zuzustimmen.
Auch das Preis- Leistungsverhältnis entsprach voll unseren Ansprüchen.

Wir können die Arbeit von IIS (Hauskaufhilfe) nur empfehlen !
Jürgen Gysb...

Hauskaufhilfe-Hinweis:
Aufgaben des Notar / Notarvertrag
Der Notar hat zunächst einmal die Aufgabe, den vom Verkäufer und Käufer ausgehandelten Kaufvertrag zu beurkunden. Dieser Vertrag muss jedoch einige juristische Formvorschriften erfüllen, die der Notar in den allermeisten Fällen anhand der Vorgaben der Vertragsparteien auch ausformuliert. Hierbei ist er zur Neutralität verpflichtet, er muss sich also aus der eigentlichen Verhandlung heraushalten. Ausserdem hat der Notar eine sogenannte „Belehrungspflicht“. Er muss die Beteiligten über die rechtlichen Folgen des Notarvertrags informieren, und das möglichst in verständlichem Deutsch. Wenn Ihnen also etwas unklar ist, fragen Sie einfach nach, denn der Notar ist verpflichtet, Ihnen die notwendigen Auskünfte zu geben. Da notarielle Verträge oft eine recht delikate Angelegenheit sind, ist der Notar selbstverständlich zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet: Sie können sich also auf das „Notargeheimnis“ verlassen.

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